Wissen · Stand Dezember 2026
E-Rechnung ab 01.01.2027: Wer muss jetzt umstellen?
Ab 1. Januar 2027 müssen viele Metallbaubetriebe Rechnungen an andere Unternehmen im Inland als E-Rechnung schicken. Ob das schon 2027 gilt oder erst 2028, hängt am Umsatz.
Wer ab 01.01.2027 E-Rechnungen schreiben muss
Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Jahr 2026 über 800.000 Euro lag. Für sie endet die Übergangszeit, in der Papier- oder PDF-Rechnungen noch erlaubt waren.
Wer noch ein Jahr Zeit hat
Betriebe mit höchstens 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026 dürfen 2027 weiter Papierrechnungen schicken, oder mit Zustimmung des Empfängers andere elektronische Rechnungen wie ein PDF. Ab 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnung für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.
Was schon seit 2025 gilt
Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer.
Was nicht betroffen ist
Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Rechnungen über bestimmte steuerfreie Umsätze.
Ein PDF ist keine E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, den die Software des Empfängers lesen kann, zum Beispiel im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ein PDF per Mail zählt nur als „sonstige elektronische Rechnung“.
Was ein Betrieb jetzt prüfen sollte
- Erzeugt die eigene Software E-Rechnungen in einem dieser Formate?
- Laufen auch Abschlags- und Schlussrechnungen über das System?
- Wie hoch war der Umsatz 2026? Im Zweifel klärt das der Steuerberater.
MetallMaster erzeugt E-Rechnungen im Standard ZUGFeRD / Factur-X. Wie das System arbeitet, zeigt der Video-Rundgang, ohne Anmeldung.
Keine Steuerberatung; maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und die Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Quelle: IHK Region Stuttgart, Stand 15.10.2026.
MetallMaster ist ein PPS für metallverarbeitende Betriebe von Datentechnik Schwab (DTS Bayern), Illschwang. Von der Praxis für die Praxis, entwickelt mit Unterstützung von Schreml Metallverarbeitung in Pleystein.